Benesch & Partner erneut mit Verfassungsbeschwerden für Spielhallenbetreiber vor Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei weiteren von der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Benesch Rechtanwaltspartnerschaft mbB für Spielhallenbetreiber erhobenen Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Die Verfahren führte Rechtsanwalt Dr. Roland Hoffmann, LL.M.. Dies gab die Kanzlei in einer Pressemitteilung bekannt.
Alle drei erfolgreichen weiteren Verfassungsbeschwerden wurden im Jahr 2022 erhoben und richteten sich insbesondere gegen Eilentscheidungen des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 1 VB 63/22, 1 VB 72/22 und 1 VB 82/22). Im Verfahren 1 VB 63/22 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits zuvor mit Beschluss vom 5. September 2022 eine positive Eilentscheidung zu Gunsten der Beschwerdeführerin erlassen. (Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs)
„In allen drei nun entschiedenen Fällen wurden die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen“, so Hoffmann.
Angewandte Prüfungsreihenfolge und „Zäsur“-Rechtsprechung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof folge mit den weiteren Entscheidungen seiner im Urteil vom 2. März 2023 zu den bereits zuvor von der Kanzlei Benesch & Rechtanwaltspartnerschaft mbB durch Rechtsanwälte Marcus Röll und Dr. Roland Hoffmann, LL.M. geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren (VB 98/19 und VB 156/21) begonnene Rechtsprechungslinie. Im Kern gehe es dabei die Verfassungswidrigkeit des bisherigen gerichtlichen und teils auch behördlichen Umgangs mit aufgrund des Abstandsgebots konkurrierenden Bestandsspielhallen seit dem Jahr 2017. Insbesondere die bisher alleine in Baden-Württemberg angewandte Prüfungsreihenfolge (Härtefall- vor Auswahlentscheidung) sowie die sogenannte „Zäsur“-Rechtsprechung wurden vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig verworfen. (Pressemitteilung und Urteil des Verfassungsgerichtshofs)
Weitere Entscheidungen folgen
Parallel zu den oben genannten Verfahren sei noch über mehrere Verfassungsbeschwerden weiterer Betreiber entschieden worden. Diese Entscheidungen dürften laut Hoffmann ebenfalls der im Urteil vom 2. März 2023 vorgezeichneten Linie folgen und wurden nach der Presseveröffentlichung der Eilentscheidungen zu den vorbenannten Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht.
„Die schriftlichen Urteile werden voraussichtlich in der Woche nach Ostern an die Beteiligten versendet werden“, sagt Rechtsanwalt Hoffmann.