BAV, FGA und Kanzlei Benesch und Partner stellen mit BA-Unterstützung Aufklärungsfilm zu illegalen Fungames-Automaten vor
Aufklärung über das illegale Spiel steht im Zentrum einer ganzen Reihe von Filmprojekten, die der Bayerische Automaten-Verband (BAV) in Kooperation mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie durch die Mitwirkung und Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer gestartet hat.
Der erste siebenminütige Aufklärungsfilm richtet sich primär an Behörden, die Polizei, Politiker und Ministerien. Thema: "Wie sich illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterscheiden und welche Maßnahmen die zuständigen Vollzugsbehörden ergreifen können."
So fehlt den illegalen Geräten eine Auszahlvorrichtung, es gibt Aufkleber wie "Nur zur Unterhaltung" oder "Keine Auszahlung" sowie eine Funktion "Hand Payout" im Service-Menü des Geräts. Da die illegalen Geräte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, haben sie auch keine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie oft auch keine CE-Kennzeichnung.
Wichtig: Illegale Fungames von legalen Geräten unterscheiden
"Mit diesem Film möchten wir einen Beitrag zur Aufklärung und transparenten Information leisten, so dass die zuständigen Behörden, aber auch die Spieler selbst illegale Fungames von legalen Geräten klar unterscheiden können. Denn Spielerinnen und Spieler müssen maximalen Schutz genießen. Und die Steuerhinterziehung muss verhindert werden", erklärt Andy Meindl, BAV-Präsident.
Der Film zeigt auch auf, welche Maßnahmen bei Kenntnis von illegalen Fungames-Automaten ergriffen werden können. Kontrollen können auf Basis der Paragrafen 29 Gewerbeordnung, 22 Gaststättengesetz durchgeführt werden. Zudem kann die Gaststättenerlaubnis versagt werden, wenn illegalem Glücksspiel Vorschub geleistet wird.
Das Bereitstellen von Einrichtungen zum unerlaubten Glücksspiel stellt eine Straftat gemäß Paragraf 284 Strafgesetzbuch dar. Es können in Folge Strafanzeigen gegen den Geräteaufsteller, den Gewerbetreibenden als auch gegen den Spieler gemäß Paragraf 285 Strafgesetzbuch gestellt werden. Auch droht eine Beschlagnahme beziehungsweise Sicherstellung des illegal betriebenen Gerätes sowie eine Verwerfung der Buchhaltung.
Risiko für Spieler, Staat und legale Anbieter
"Illegale Glücksspielgeräte sind nicht nur ein Risiko für die Spielenden, sondern auch für den Staat und die legalen Anbieter", legt Sabine Dittmers-Meyer, FGA-Vorsitzende, dar. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten keine Chance haben und die Spielerinnen und Spieler maximal geschützt werden."
Im Mai 2023 soll die Veröffentlichung eines weiteren Films erfolgen, der sich primär an Betreiber von Lokalitäten richtet, die eine Aufstellung von illegalen Fungames-Automaten in Erwägung ziehen oder diese illegalen Geräte bereits aufgestellt haben.