30.04.2014

Baden-Württemberg: Automatenunternehmen klagen vor Staatsgerichtshof

Der Staatsgerichtshof in Stuttgart verhandelte am 28. April seine erste Verfassungsbeschwerde überhaupt. Hauptprotagonisten waren die Vertreter von fünf Spielstättenbetrieben.

Bei der Verhandlung im vollbesetzten Saal des Oberlandesgerichts Stuttgart, in dem das Landesverfassungsgericht tagte, drehte es sich um die Frage, ob die Regelungen des Landesglücksspielgesetzes verfassungswidrig seien.

„Vom Ausgang hängt sehr viel für die Branche ab“, sagte Alfred Haas, Repräsentant des Automatenverbandes Baden-Württemberg und ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter der Badischen Zeitung.

„Die neuen 'brachialen' Regelungen, die die Spielsucht eindämmen und die Zahl der Betriebe beschränken sollen, führten zur 'flächendeckenden Stilllegung von Gewerbebetrieben'“, sagten Anwälte der Beschwerdeführer. Zudem stünde die Weiterbeschäftigung von 8 000 geschulten Mitarbeitern auf der Kippe.

Sowohl die Beschwerdeseite als auch der Anwalt des Landes hoffen nun auf einer verfassungsrechtliche Klärung. Eberhard Stilz, der Präsident des Staatsgerichtshofes habe laut „Badische Zeitung“ angedeutet, dass die Beschwerden zum Teil unzulässig sein könnten. Der Senat habe die Beteiligten „wegen der unübersichtlichen, komplizierten Materie“ zu einer erneuten schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Eine Entscheidung wird nicht vor Juni 2014 erwartet.

Die Verhandlung wurde bereits in mehreren Medien thematisiert. Unter anderem hat die „Landesschau“ des Südwestrundfunks einen etwa eineinhalbminütigen Beitrag und einen etwa drei Minuten langen Bericht in der Abendsendung ausgestrahlt. Die Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes steht hier zum Herunterladen bereit.