AV Rheinland-Pfalz bestätigt Vorstand
Die turnusmäßig anstehenden Vorstandswahlen beim Automaten-Verband Rheinland-Pfalz fanden ausnahmsweise zum Schluss der Versammlung statt und brachten ohne jede Diskussion das erwartete Ergebnis. Vorsitzender Wolfgang Götz, sein Stellvertreter Jürgen Welker, Schatzmeister Ralf Reichenbach sowie die Beisitzer Ralf Bastian und Wolfgang Bauer wurden einmütig in ihren Ämtern bestätigt.
Beherrscht wurde die Hauptversammlung in Bingen jedoch von den geplanten Änderungen am Landesglücksspielgesetz. Nadja Wierzejewski von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) war als Referentin angekündigt. Ihre Stellungnahme zu diesem Gesetz stand auf der Tagesordnung sogar gleich hinter der Begrüßung durch den Vorsitzenden Wolfgang Götz. Die beste Nachricht, die Wierzejewski mitbrachte, war der Plan eines Bestandsschutzes: Wer den gebotenen Mindestabstand einhält, bekommt die ab dem 1. Juli 2017 vorgeschriebene glücksspielrechtliche Erlaubnis, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021, weil der Glücksspielstaatsvertrag bis dahin gültig bleiben soll, erklärte Wierzejewski. Wer den Mindestabstand nicht einhält, bekommt eine ebenfalls bis 30. Juni 2021 befristete Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung.
Einschränkung: Ab Mitte 2017 darf keine Spielstätte über mehr als 48 Geldspielgeräte verfügen, und bisher handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf und noch nicht um ein Gesetz.