02.02.2023

2. Februar: Heute wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Ein weiterer Schritt zur Wiederherstellung unseres normalen gesellschaftlichen Lebens.

Heute wurde die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung aufgehoben. Die Bundesregierung hatte dies in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. Januar beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Starker Rückgang der Neuerkrankungen 

„Die Corona-Arbeits­schutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark falle, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr nötig.

Eigenverantwortung der Arbeitgeber und Beschäftigten

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.