2. Februar: Heute wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Heute wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Die Bundesregierung hatte dies in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. Januar beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
Starker Rückgang der Neuerkrankungen
„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark falle, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.
Eigenverantwortung der Arbeitgeber und Beschäftigten
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.