21.01.1999

Peter J. Bachmann, Uwe Christiansen, Hans Kloß, Ullrich D. Schulze, Erich Staake, Dr. Thomas Kühl, Reinhold Ahrend

Peter J. Bachmann

Die Unternehmensgruppe Bally Wulff hat seit Beginn des Jahres einen neuen Chef. Peter J. Bachmann heißt der Nachfolger von Uwe Christiansen als Geschäftsführer des Berliner Automatenherstellers. Der 49-jährige ist studierter Wirtschaftswissenschaftler und war zuletzt als Geschäftsführer bei Philips tätig. Dort war er zuständig für den Unternehmensbereich Elektro Hausgeräte, welchen er von einer unbedeutenden Marktposition zur klaren Nummer 2 geführt haben soll. Bachmann ist verheiratet, Vater von drei Mädchen und lebt noch in Dortmund. Für seinen Start bei Bally Wulff sieht er „seine unverkrampfte Sichtweise“ als besondere Stärke. Ein Neuer sei auf keinerlei eingefahrene Wege fixiert. Derweil wurde bekannt, dass auch Hans Kloß, bisher Generalbevollmächtigter von Bally Wulff, nicht mehr im Berliner Unternehmen tätig sein soll.

Der Schreibtischwechsel von Uwe Christiansen verlief unterdessen sehr rasant. Mitte Dezember erst scheiterten die Verhandlungen mit der Alliance Gaming Corporation, der amerikanischen Muttergesellschaft von Bally Wulff. Man habe sich nicht auf eine Fortsetzung des 13 Jahre währenden Arbeitsverhältnisses einigen können, heißt es. Bereits Anfang Januar trat Christiansen dann seine neue Stelle bei der NSM AG in Bingen an. Vorstandsvorsitzender Ullrich D. Schulze hat ihn zum Vorstand Vertrieb und Marketing berufen. Christiansens Vorgänger auf diesem Posten, Erich Staake, wurde nach nur zehnmonatiger Unternehmenszugehörigkeit von seinen Pflichten entbunden. Die Trennung erfolgte einvernehmlich, heißt es dazu. Staake habe die Branche bereits wieder verlassen.

Schon zu Beginn des nächsten Jahres soll Uwe Christiansen dann sogar den Alleinvorstand der NSM AG übernehmen. Schulze will sich zu diesem Zeitpunkt in den Aufsichtsrat zurückziehen. Die noch verbliebenen Vorstandsmitglieder Dr. Thomas Kühl (Technik) und Reinhold Ahrendt (Finanzen) werden das Unternehmen zum 31. März beziehungsweise zum 31. Dezember verlassen.