Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Die 16 Bundesländer haben sich auf einen zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages geeinigt und den Entwurf zur Notifizierung nach Brüssel geschickt. Der Vertrag befasst sich ausschließlich mit den Sportwetten und soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Wesentliche Änderung gegenüber dem Staatsvertrag von 2012 ist die Aufhebung der Beschränkungen bei den Sportwetten. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen soll es nicht mehr geben. Die sogenannte "Erprobungsphase" für die Öffnung des Sportwettenmarktes endet nun mit dem Ende des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und wird auf erneut sieben Jahre bis 2024 verlängert, wenn sich die Länder auf eine Verlängerung des Glücksspielstaatsvertages einigen.
2,5 Millionen für vorläufige Erlaubnis
Alle Bewerber um eine Sportwettenkonzession, die im Oktober 2012 die Mindestvoraussetzungen erfüllt hatten, bekommen eine "vorläufige Erlaubnis" – unter dem "aufschiebenden Vorbehalt", dass sie eine Sicherheitsleistung in Höhen von 2,5 Millionen Euro hinterlegen.
Eine vorläufige Erlaubnis ist keine Konzession. Um eine solche müsse sich die Interessenten offenbar erneut bewerben. Die vorläufige Erlaubnis "kann jederzeit widerrufen werden. Das gilt insbesondere, wenn eine Bewerbung nicht erfolgt, zurückgenommen oder endgültig abgelehnt wird, oder bei Erteilung der Konzession. Sie (die vorläufige Erlaubnis) erlischt spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages", so der Wortlaut des Vertrages.
Sonderkündigungsrecht für Hessen
Die hessischen Bedenken scheinen nicht vollständig ausgeräumt. Für die Konzessionsvergabe will das Land nicht mehr zuständig sein, sodass es im Text heißt "das Wort ,Hessen' wird durch ,XXX"' ersetzt". Daneben erhält Hessen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 31. Dezember 2019, wenn die Verhandlungen über die Themen Internetglücksspiel und Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (gemeinsame Glücksspielaufsicht) nicht bis zum 30. Juni 2019 abgeschlossen sind.
"Durch eine punktuelle Änderung des Staatsvertrags wird die überfällige Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und Klarheit für die Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen", begründen die Länder ihren Schritt. "Zugleich wird den Glücksspielaufsichtsbehörden der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet. Damit wird die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts" beendet.
Den vollständigen Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages finden Sie unten.