„Zuende überlegen, was man in der Rechtsordnung anrichtet“
Das illegale Glücksspiel nutzt die strenge Regulierung der legalen Angebote aus und blüht auf wie aktuelle Studien zeigen, unterdessen plant das Bundesjustizministerium von Dr. Marco Buschmann die Entkriminalisierung des unerlaubten Glücksspiels.
Das entsprechende Eckpunktepapier sorgt für heftigen Gegenwind. Die Gewerkschaft der Polizei (GDP), der Deutsche Richterbund und auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sparten nicht an Kritik. Die Diskussion um die Pläne zur Streichung der Paragrafen 284 bis 286 veranlassten Julia Lensing von der Beratungsgesellschaft von Beust & Coll sowie Dr. Lennart Brüggemann von der Rechtsanwaltskanzlei HLB Schumacher Hallermann am heutigen Mittwoch, 6. März, gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter Dr. Martin Plum (CDU) zu einem Webinar einzuladen.
Große Teile des illegalen Glücksspiels nicht mehr verfolgbar
Die Pläne des Bundesjustizministeriums seien „vielfach überrascht zur Kenntnis genommen worden“, erklärte Dr. Plum, Mitglied im Rechtsausschuss. Aktuell sei das Eckpunktepapier zudem noch gar nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Dafür diskutieren verschiedene Interessenvertreter umso heftiger: So habe der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert vorgeschlagen, zwar die Menschen zu entkriminalisieren, die am illegalen Glücksspiel teilnehmen – also den Paragrafen 285 zu löschen – aber die Strafbarkeit des illegalen Glücksspiels an sich, zu belassen. Diesen Weg kritisiert wiederum die Polizeigewerkschaft, weil dann große Teile des illegalen Glücksspiels nicht mehr verfolgbar seien.
Bestimmtes Know-how erforderlich
Dr. Plum erklärt zudem, dass die Ordnungsämter „bereits jetzt sehr viele Aufgaben haben und so einen Bereich nicht so ohne weiteres stemmen können.“ Zudem sei „ein bestimmtes Know-how“ erforderlich. Und: Der CDU-Politiker warnte vor „Folgewirkungen im Geldwäschebereich“. Dr. Brüggemann ergänzt, dass eine Aufhebung der Paragrafen zum illegalen Glücksspiel auch dazu führen könne, dass das Werbeverbot entfallen könne. Das Fazit von Dr. Plum: Man müsse jetzt „ganz in Ruhe zuende überlegen, was man damit in der Rechtsordnung anrichtet.“
Die Diskussion um das Eckpunktepapier sind auf jeden Fall noch nicht beendet – eine weitere Veranstaltung, dieses Mal mit Ermittlern der Polizei, ist in Planung.