28.10.2015

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Der Glücksspielstaatsvertrag ist Makulatur

Für Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki muss die Schleswig-Holsteinische Landesregierung jetzt Konsequenzen ziehen.

Wolfgang Kubicki, der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, und Hans-Jörn Arp, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, haben am 22. Oktober 2015 Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) aufgefordert, auch vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zügig den Weg für eine verfassungs- und europarechtskonforme Glücksspielregulierung freizumachen. Sie verwiesen dabei auf eine Studie der wik-consult im Auftrag des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM), die auf den Münchner Medientagen vorgestellt wurde und zum gleichen Fazit kommt.

Weichen richtig stellen

"Die schleswig-holsteinische Landesregierung muss jetzt die richtigen Schlüsse ziehen und die unbegreifliche Irrfahrt beim Glücksspielstaatsvertrag beenden. Das jahrelange Leugnen der Realitäten auf dem Glücksspielmarkt fällt der schleswig-holsteinischen Landesregierung nun - auch durch das Urteil aus Hessen - auf die Füße. Die Botschaft der Studie an die Politik ist klar: Jetzt müssen die richtigen Weichenstellungen für die künftige Regelung des Glücksspiels geschaffen werden. Schleswig-Holstein war – genau wie der Staat Dänemark – mit seinem Glücksspielgesetz bereits auf dem richtigen Weg", erläuterte FDP-Fraktionschef Kubicki.

Am 16. Oktober 2015 hatte der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwettlizenzen endgültig gestoppt (8 B 1028/15/ VG Wiesbaden 5 L 1453/14.WI).