05.05.2020

Wiedereröffnung von Spielhallen – Verbandspolitische Arbeit – Medizinisches Gutachten

Frank Waldeck, Vorsitzender des FSH und des AVN, fordert die zeitnahe Öffnung von Spielhallen. Der Automatenverband Niedersachsen, der Nordwestdeutsche Automatenverband und der Fachverband Spielhallen haben ein medizinisches Gutachten beauftragt, das die Gefährdungslage für Spielhallen analysiert und ein Hygienekonzept präsentiert.

Die politische Diskussion über die Lockerung der von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Covid-19 ist in vollem Gange.

„Wir treten für die feste Überzeugung ein, dass von Spielhallen keine besondere Gefahr für die Ausbreitung von Covid-19 ausgeht – und dafür, dass Spielhallen nicht anders behandelt werden dürfen, als Einzelhändler mit weitaus größeren Flächen und Kundenströmen oder personennahe Dienstleister, wie Friseure oder vergleichbare Einrichtungen. Die derzeit festzustellende Ungleichbehandlung muss beendet werden“, sagt Frank Waldeck in einem Newsletter des Fachverbandes Spielhallen (FSH), als dessen Vorsitzender er auch fungiert.

Gefährdungsanalyse und Hygienekonzept

Um diese täglich an die Politik kommunizierte Forderung auch sachlich zu stützen, haben der Automatenverband Niedersachsen (AVN), der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) und der Fachverband Spielhallen (FSH) gemeinsam ein Gutachten bei Prof. Dr. med. Bernhard C. Meyer von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingeholt. Prof. Dr. Meyer ist Leitender Oberarzt der Medizinischen Hochschule und zugleich der hygienebeauftragte Arzt in der Radiologie der MHH. In dieser Eigenschaft entwickelt er mit dem Institut für Krankenhaushygiene Hygienekonzepte für Operationssäle.

Kraft seiner Expertise hat Prof. Dr. Meyer eine Gefährdungsanalyse für die Ausbreitung von Covid-19 („SARS-COV-2“) vorgenommen und ein Hygienekonzept für Spielhallen entwickelt, das die Verbände zum Download bereitstellen.

„Keine besondere Gefahr“

„Prof. Dr. Meyer gelangt nach eingehender Analyse der Risiken aus dem Betrieb von Spielhallen zu dem wissenschaftlich begründeten Ergebnis, von Spielhallen gehe keine besondere Gefahr für eine Ausbreitung von Covid-19 aus“, heißt es im FSH-Newsletter.

Die vom Robert Koch-Institut (RKI) empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen (Tröpfchenschutzwände, Handhygiene, Oberflächendesinfektion) ließen sich in Spielhallen gut umsetzen. Überdies führten die begrenzte Besucherzahl aufgrund der beschränkten Geräteanzahl, die Flächenvorgabe von zwölf Quadratmetern pro Geldspielgerät sowie die geringe Mobilität der Spielgäste innerhalb einer Spielhalle dazu, dass besondere Ausbreitungsrisiken aus dem Betrieb von Spielhallen nicht resultierten.

Spielhallen zeitnah öffnen

„Das Gutachten und unsere Forderung, auch den Betrieb von Spielhallen zeitnah wieder zu ermöglichen, war am heutigen Tag Gegenstand der Beratungen im Niedersächsischen Krisenstab“, so Waldeck.

Er versichert den Verbandsmitgliedern: „Unsere verbandspolitische Arbeit im Zuge der Corona-Pandemie endet erst dann, wenn auch Sie Ihre Betriebe wieder öffnen können.“