Widerruf der Sportwetterlaubnis von Bet3000 – mehr als 200 Wettshops betroffen
Man stelle sich vor, dass von einem Tag auf den anderen – ohne ausreichende Vorankündigung – der eigene Arbeitsplatz geschlossen wird. Wegen der vermeintlichen Nichteinhaltung bestimmter technischer Regelungen, die bereits vor Monaten korrigiert wurde – so schildert ein juristischer Vertreter der IBA Entertainment Ltd. das Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Bezug auf das Angebot Bet3000 seiner Mandantin.
Mit sofortiger Wirkung widerrufen
Weiter erläutert der Rechtsanwalt zum Hintergrund: „Am 25. Juli hat die IBA Entertainment Ltd. einen Bescheid von der GGL bekommen, dass die bundesweite Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwettangeboten mit sofortiger Wirkung widerrufen wird.“ Begründet wird die damit verbundene Streichung von Bet3000 von der Whitelist durch die GGL mit einem zurückliegenden Verstoß im Online-Vertrieb. Das Problem habe nur einige Wochen im vergangenen Jahr 2023 bestanden und sei bereits vor einiger Zeit korrigiert worden.
Aber auch die Korrektur des Problems habe keinen Einfluss auf die nächsten Schritte der GGL gehabt, die nicht nur eine Schließung des Onlineangebots zur Folge hat. Auch mehr als 200 stationäre selbständige Wettvermittler von Bet3000 mussten, aufgrund der Sofortvollzugsanordnung, von einem Tag auf den anderen ihre Türen schließen – „über 1 000 Mitarbeiter stehen vor dem Aus“, so der Sprecher des Wettanbieters.
Keine negative Zukunftsprognose
Kritikpunkte des juristischen Vertreters von IBA Entertainment Ltd.: Weder sei vor dem Widerrufsbescheid eine Frist zur Nachbesserung gesetzt worden, noch sei gewürdigt worden, dass der technische Fehler bereits zuvor korrigiert worden sei und es somit keine „negative Zukunftsprognose“ gebe. Zudem habe die GGL auch die Möglichkeit gehabt, das Online-Angebot von Bet3000 unabhängig von den stationären Wettshops zu berücksichtigen. „Die Auswirkungen auf die stationären Wettvermittler hätten auch geprüft und ausreichend berücksichtigt werden müssen“, so der juristische Sprecher.
Der Wettanbieter hat bereits eine Klage und einen Eilantrag inklusive einer Zwischenverfügung bei den Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt beantragt. Der juristische Vertreter der IBA Entertainment Ltd. rechnet mit einer Entscheidung über die Zwischenverfügung in den nächsten Tagen sowie mit einer Entscheidung über den Eilantrag in den nächsten Wochen.