29.08.2001

Werbung muss sich an die Wahrheit halten

Das verlangt der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen I ZR 222/97). Der Fall: Ein Unternehmen hatte ein Produkt für 444 Mark angeboten und eine Preisdifferenz von 199 Mark gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers von 699 Mark hervorgehoben. Die Differenz war richtig. Nur nicht die angebliche Preisempfehlung. Die lag hundert Mark niedriger. „Unzulässig!“, entschieden die obersten Richter. Werbung muss sich an die Wahrheit halten, so die Aussage.