05.09.2001

Juristischer Erfolg für Warenautomatenaufsteller

Erfolg im Kampf gegen Einkaufswagen-Plastikchips: Die ersten Hersteller dieser runden Scheiben haben einem Mitglied des Bundesverbandes der Warenautomatenaufsteller (bwa) gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sprich: sich verpflichtet, solche Chips nicht mehr in Verkehr zu bringen. Das teilt der bwa-Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Witt mit. Wie der AutomatenMarkt bereits berichtet hat, haben diese Plastikchips bei den Warenautomatenunternehmern in den vergangenen Jahren einen Schaden in sechsstelliger Höhe verursacht. Weil diese Scheiben in ihren Abmessungen dem 1-Mark-Stück ähneln, können sie auch in zahlreiche Warenautomaten eingeworfen werden, die ohne entsprechenden Münzprüfer ausgestattet sind. Der Automat gibt in diesen Fällen die Ware frei. Der Aufsteller findet aber statt Geld Plastik in der Kasse und muss den wirtschaftlichen Schaden aus eigener Tasche ausgleichen. Die rechtliche Handhabe für das Vorgehen des bwa findet sich in der so genannten Medaillenverordnung. Diese Vorschrift verbietet die Herstellung und das In-Verkehr-Bringen von Medaillen oder Marken, mit denen Automaten manipuliert werden können. Wie Thomas Witt weiter ausführt, haben vier Mitglieder des bwa jetzt außerdem Klage gegen einen Hersteller von Plastikchips eingereicht.