Weniger Arbeit – weniger Urlaub
Wer weniger arbeitet, der bekommt auch weniger Urlaub. Dies bekräftigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Aktenzeichen: 9 AZR 309/99). Demnach erhöht oder vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage, wenn sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche verändert. Der Richter machte deutlich, dass auch tarifliche Urlaubsansprüche rückwirkend vom Arbeitgeber reduziert werden können. Das Urteil ist auch vor dem Hintergrund des neuen Anspruchs auf Teilzeit interessant. Denn: Nimmt ein Arbeitnehmer sein Recht auf Teilzeit in Anspruch, bekommt er auch weniger Urlaub.