29.10.2020

Weitere Finanzhilfen für Unternehmen

Im Rahmen der Beschlüsse zu einem neuerlichen (Teil-)Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder auch weitere finanzielle Unterstützung für die Betroffenen – unter anderem Spielhallen – beschlossen.

Demnach stellt der Bund zehn Milliarden Euro bereit, um die von den temporären Schließungen im November erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag soll für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bei 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 liegen.

Unabhängig davon erkennt der Bund an, dass bereits die bisherigen Maßnahmen für einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten zu erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes führen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Wann, wie und wo die entsprechenden Anträge gestellt werden können, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Branchenverbände werden Sie, auch über den AutomatenMarkt, rechtzeitig informieren.