Berlin: Vergnügungssteuer steigt von 20 auf 25 Prozent
Nach einer Änderung des Vergnügungssteuergesetzes durch den Senat des Landes Berlin steigt die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen und der Gastronomie in der Hauptstadt von 20 auf 25 Prozent.
Die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (Ausgabe 42/2024) vom 31. Dezember 2024 verkündet und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft
Auf Anfrage des AutomatenMarkt sagt Jean-Jacques Dengler, Pressereferent, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, dazu: „Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe geht nicht davon aus, dass es aufgrund der Erhöhung der Vergnügungssteuer zu einer Konsolidierung des Marktes kommen wird. Davon unabhängig intensiviert Berlin den Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Das stärkt auch den legalen Markt.“
Die gesamte Stellungnahme des zuständigen Pressereferenten und weitere Informationen rund um die zum Teil exorbitant steigenden Steuersätze finden Sie in unserer Januar 2025-Ausgabe ab Seite 70.