02.11.2020

Flächendeckende Kontrollen von Spielhallen in einigen Bundesländern geplant

Rechtsanwalt Tim Hilbert, juristischer Berater des FSH, empfiehlt dringend, die Spielhallen geschlossen zu halten.

Ab dem heutigen 2. November müssen Spielhallen bis – mindestens – zum 30. November geschlossen bleiben. Rechtsanwalt Tim Hilbert von der Kanzlei Böhm & Hilbert weist darauf hin, dass Verstöße bußgeldbewährt sind und in dieser Situation mit drakonischen Bußgeldern als auch Gewinnabschöpfungen zu rechnen sei.

„Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren können sich in den anstehenden Verfahren auf Erteilung neuer glücksspielrechtlicher Erlaubnisse negativ auswirken oder gar zum Widerruf der bestehenden Erlaubnisse wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit führen“, teilt Hilbert in einem Informationsschreiben des Fachverbands Spielhallen (FSH) mit.

Dem Verband sei davon berichtet worden, dass in einigen Bundesländern eine flächendeckende Kontrolle der Einhaltung der Schließungen geplant sei.

Rechtsanwalt Tim Hilbert ist juristischer Berater des FSH sowie Justiziar des Automaten Verbandes Rheinland-Pfalz und des Automaten Verbandes Baden-Württemberg.