08.06.2001

Wegen Euro: Ausnahmeregelung für GSG-Laufzeit

Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat jetzt einer Ausnahmeregelung für die Laufzeit von Geldspielgeräten (GSG) zugestimmt. Danach soll der weitere Betrieb von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten, die vom 1. Oktober dieses Jahres an wegen Überschreitung der zulässigen Laufzeit von 48 Monaten aus dem Verkehr gezogen werden müssten, bis zum 28. Februar 2002 geduldet werden. Die Gewerberechtsreferenten von Bund und Ländern berücksichtigten in der Diskussion über diese Ausnahmeregelung die Belastung unserer Branche durch die Einführung des Euros. Ein Erfolg für den Bundesverband Automatenunternehmer (BA), der sich mit dieser Bitte an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt hatte. 'Die Bundesländer wollen den Gewerbe- und Ordnungsämtern empfehlen, keine Maßnahmen gegen das weitere Betreiben der Automaten zu ergreifen, die unter diese Regelung fallen', erklärt dazu BA-Geschäftsführer Harro Bunke. Für eine praktische Umsetzung dieser Lösung sollen Automatenunternehmer von sich aus den zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsämtern Kopien der Zulassungsbelege derjenigen Geräte einreichen, deren Laufzeit vom 1. Oktober 2001 an endet und die bis längsten 28. Februar 2002 weiter betrieben werden sollen.