Vorläufiges Sozialkonzept für die HMV-Mitglieder
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) hat an seine Mitglieder ein 40-seitiges vorläufiges Sozialkonzept verschickt. Gleichzeitig werden die Mitgliedsunternehmen daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2012 eigene, speziell erarbeitete Sozialkonzepte vorgehalten werden müssen.
HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt betont: „Es ist nicht damit getan, das Sozialkonzept einfach zu kopieren und auszulegen, sondern der Inhaber und auch die Mitarbeiter in der Spielhalle müssen sich mit dem Sozialkonzept inhaltlich befassen und es unbedingt an das eigene Unternehmen anpassen.“
Sein Appell an die Mitglieder: „Arbeiten Sie daher gemeinsam mit allen Ihren Mitarbeitern das Sozialkonzept sorgfältig durch.“ Gleichzeitig macht Wollenhaupt deutlich, dass das vorläufige Sozialkonzept – die Rechte liegen bei der AWI – nur von Mitgliedsunternehmen genutzt werden darf.
„Die Verwendung durch Nicht-Mitgliedsbetriebe stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht der AWI dar. Vermeiden Sie auch die Weitergabe an Trittbrettfahrer, die keinerlei Beiträge für die Branche leisten, aber die von den durch Ihre finanziellen Beiträge erarbeiteten Produkten profitieren wollen“, so der HMV-Chef.