Gauselmann zu Monitor-Bericht und Parteispenden: Wir haben nichts zu verbergen!
Laut Behauptung des ARD-Magazins „Exclusiv“ soll die Gauselmann Gruppe angeblich verdeckte Parteispenden zugunsten der FDP über einen Berater veranlasst haben. Die Gauselmann Gruppe legt nun alle Hintergründe offen und belegt die Unhaltbarkeit der Behauptungen.
Bereits die einzelnen Überschriften in der dreiseitigen Erklärung machen deutlich, dass der halbstündige Bericht der WDR-Redaktion Monitor in der Reihe Exclusiv offenbar eine journalistische Fehlleistung und tendenziöse Berichterstattung ist.
Hier die Überschriften und Schlagworte der Erklärung aus Espelkamp:
„Fakten: Minderheitsbeteiligungen der Gauselmann Gruppe“ – „Richtig gestellt: Keine 2,5 Millionen Euro geflossen“ – „Ziel: Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen“ – „Treuhänder: Vorwurf der Verschleierungsabsicht unsinnig“ – „Verdacht der Begünstigung: Die politische Realität spricht dagegen“.
Zu letzterem Punkt macht das Unternehmen deutlich:
„Die Unterstellung, dass man mit einer solchen Beteiligung tatsächlich Einfluss auf die Politik hätte, ist vor dem Hintergrund des am 1.7.2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages und der daraus resultierenden Landespielhallengesetze der Länder nur als absurd zu bezeichnen. Der Glücksspielstaatsvertrag ist nur zustande gekommen, weil auch vier Länder mit einer Regierungsbeteiligung der FDP ihm zugestimmt haben.
,Wenn dies vor den Gerichten standhält, bedeutet dies im Ergebnis, dass mehr als 50 Prozent unserer Branche vernichtet werden’, stellt Gauselmann mit allem Nachdruck klar. Und ergänzend fügt er hinzu: ,Wir haben uns in den Jahren 2004 und 2007 und nicht jetzt an den FDP-nahen Unternehmen beteiligt. Die FDP saß damals in Berlin auf der Oppositionsbank.’
Wer trotzdem irgendwelche unlauteren Zusammenhänge konstruieren wolle, halte sich dabei nicht an Fakten. ,Ich bin ein Unternehmer, der für sich für sein Unternehmen und für seine Mitarbeiter einsetzt’, so Gauselmann. ,Ich leuchte dabei auch alle gesetzlichen Möglichkeiten aus. Aber niemand kann mir vorwerfen, dass ich mich dabei nicht an Recht und Gesetz halte.’ Alle den Vorgang betreffenden Unterlagen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.“
Soweit der Schluss der Erklärung. Die ganze Erklärung ist hier zu lesen.