VGH München bestätigt exzessive Sperrzeit in Augsburg
Der Verwaltungsgerichtshof München hat den restriktiven Kurs der Stadt Augsburg gegenüber örtlichen Spielstättenbetreibern in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das berichtet die Augsburger Allgemeine. So behält die exzessive Sperrzeit von 3 bis 9 Uhr ihre Gültigkeit.
Vorgeschrieben wäre in Bayern laut Gesetz nur eine Sperrzeit von 3 bis 6 Uhr. Die Augsburger Verordnung soll dem Vernehmen nach verhindern, dass Spieler schon morgens vor der Arbeit ihrem Zeitvertreib nachgehen. Die Spielsucht müsse stärker eingedämmt werden, postulierte Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU).
Gegen die ausufernde Sperrzeit hatten mehrere Augsburger Automatenunternehmer Normenkontrollklagen angestrengt. Nach Inkrafttreten des neuen Glückspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2012 war Augsburg die erste bayerische Kommune, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, eine eigene kommunale Sperrzeitregelung zu verabschieden.
"Augsburg hat mit dieser bayernweit ersten Sperrzeitverordnung einen Vorstoß unternommen, den andere bayerische Großstädte mit Interesse verfolgen und der möglicherweise zum Vorbild für weitere Sperrzeitverordnungen in Bayern werden könnte", kommentiert die Augsburger Allgemeine.