VGH Kassel liberalisiert Sperrzeit in Frankfurt/Main
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat am Freitag entschieden, dass achtstündige Sperrzeiten nicht mit dem Grundrecht der Spielstättenbetreiber auf Berufsfreiheit vereinbar sind. Zudem sehen die Richter im gewerblichen Spiel keine so große Suchtgefahr, wie von der Stadt Frankfurt/Main behauptet, dass eine solche Ausweitung der Sperrzeiten gerechtfertigt wäre.
Damit wurde einer Klage von Frankfurter Spielstättenbetreibern stattgegeben. Diese hatten aufgezeigt, dass eine derart drastische Einschränkung der Öffnungszeiten ihre Existenz gefährdet.
In der Konsequenz ist die Öffnung der Spielstätten in der Main-Metropole wieder rund um die Uhr erlaubt – mit Ausnahme der Sperrstunde zwischen 5 und 6 Uhr.