02.11.2016

VG Wiesbaden verurteilt das Land Hessen zur Erteilung einer Konzession an Tipwin

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 31. Oktober der Klage des Wettanbieters Tipwin gegen das Land Hessen auf Erteilung einer Wettveranstaltungskonzession stattgegeben. Das Gericht urteilte weiter aus, dass die Erlaubnis auf sieben Jahre ab Erteilung zu befristen sei.

Das Gericht führt aus, Tipwin habe alle gesetzlichen Mindestvoraussetzungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) erfüllt und an der Zuverlässigkeit bestünden keine Zweifel, denn es sei nichts Gegenteiliges vorgetragen worden. Die Beschränkung der Zahl der Konzessionen sei verfassungs- und europarechtswidrig, so dass die Behörde zu verpflichten gewesen ist.

Politischer Wille der Ministerpräsidentenkonferenz

Der geschäftsführende Tipwin-Gesellschafter Ivica Batinic begrüßt die Entscheidung: "Die Entscheidung passt zu dem politischen Willen aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2016. Endlich ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, der Tipwin eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland zu erteilen. Nun sind die Länder und das Glücksspielkollegium in der Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen, um einem Rechtsfrieden in der Sportwettbranche näher zu kommen. Wir werden den politischen und behördlichen Dialog weiterhin fördern."

Abzuwarten bleibt auch, ob gegen dieses Urteil in Berufung gegangen wird.