VG Wiesbaden: Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwettlizenzen vorläufig gescheitert
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 15. April das für die Erteilung der Konzessionen in einem landeseinheitlichen Verfahren zuständige Land Hessen verpflichtet, einem bislang nicht berücksichtigten Bewerber eine Sportwettenkonzession zu erteilen.
Die Kammer stellte in ihrer Entscheidung fest, dass die Beschränkung der Zahl der Konzessionen auf nur 20 einen Verstoß gegen europarechtliche Normen, nämlich gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und gegen das aus dem Gleichheitsgebot abgeleitete Transparenzgebot darstelle.
Beschränkung auf 20 Anbieter nicht zu rechtfertigen
Das Land Hessen habe nicht nachvollziehbar begründen können, wie die Beschränkung auf 20 Sportwettenanbieter zu rechtfertigen sei. Gebe es keine nachvollziehbare Begründung, sei diese Beschränkung europarechtswidrig und die entsprechende Regelung im Glücksspielstaatsvertrag nicht anzuwenden. Der Klägerin sei daher die begehrte Konzession zu erteilen, da sie im Übrigen alle Anforderungen erfüllt habe.
Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat (5 K 1431/14.WI).
DSWV-Präsident verweist auf qualitative Anforderungen
"Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen europarechtswidrig ist", so der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV), Mathias Dahms, zu der Entscheidung. "Infolge des Urteils haben alle Bewerber, die die qualitativen Anforderungen erfüllen, Anspruch auf eine Konzession."
Das Urteil dürfte Auswirkungen auf die aktuelle politische Debatte haben. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer letzten Konferenz im März darauf verständigt, an der zahlenmäßigen Begrenzung festhalten und die Anzahl der Konzessionen auf 40 erhöhen zu wollen. Das hessische Innenministerium hatte während der Gerichtsverhandlung allerdings zu Protokoll gegeben, dass es derzeit mindestens 85 ernstzunehmende Bewerber um Sportwettenkonzessionen gebe. Schon heute zahlen 79 Sportwettenanbieter in Deutschland Wettsteuern.
Appell an die Ministerpräsidenten: Grundlegende Reformen
"Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie eine Beschränkung auf 20", so Dahms. "Wir appellieren an die Ministerpräsidenten, ihre Pläne zu überdenken. Der Glücksspielstaatsvertrag muss grundlegend reformiert werden, um endlich Rechtssicherheit herzustellen."