21.02.2002

Vertrauensverlust: Arbeitgeber kann kündigen

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Aktenzeichen 5 AZR 360/99, zum Thema Kündigungsschutz in Kleinbetrieben lässt deutlich eine arbeitgeberfreundliche Tendenz erkennen. Das berichtet Rechtsanwalt Claus Carsten Winckelmann aus Hannover. Das Gericht hatte die Frage zu entscheiden: Ist eine Kündigung wirksam, die der Arbeitgeber im Wesentlichen nur darauf stützt, dass er das Vertrauen gegenüber dem Arbeitnehmer verloren hat? Der V. Senat des BAG antwortete jetzt mit Ja! Der Arbeitgeber hatte den Vertrauensverlust damit begründet, dass der Arbeitnehmer versucht habe, massiv andere Arbeitnehmer zu beeinflussen. Dadurch sei sehr viel Unruhe in den Betrieb gebracht worden. In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter aus, dass es genüge, wenn der Arbeitgeber einen irgendwie einleuchtenden Grund für die Kündigung vortragen könne. Darauf, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Umstände auch objektiv nachvollziehbar seien, komme es gar nicht an. Die Entscheidung trage dem Umstand Rechnung, dass es gerade in Kleinbetrieben auf ein intaktes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ankomme. Letztlich könne nur der Unternehmer entscheiden, inwieweit ein reibungsloses Funktionieren seines Betriebes durch den Vertrauensverlust zu einem einzelnen Arbeitnehmer gefährdet sei. Die Kündigung müsse deshalb vom betroffenen Mitarbeiter hingenommen werden. – Zum Thema Kündigungsschutz in Kleinbetrieben hatte Rechtsanwalt Claus Carsten Winckelmann zuletzt in unserer Oktober-Ausgabe 2001 (Seite 82/83) ausführlich berichtet.