08.12.2017

Vertragsverletzungsverfahren zunächst vom Tisch

Die EU-Kommission hat via Pressemitteilung ihren Beschluss bekanntgegeben, wonach Vertragsverletzungsverfahren und die Behandlung von Beschwerden gegen den Glücksspielsektor eingestellt werden. Von dieser Entscheidung betroffen ist neben anderen Mitgliedsstaaten auch Deutschland. Das berichtet BA-Justiziar Stephan Burger.

Zur Begründung verweist die Kommission zunächst auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der anerkannt hat, dass die Mitgliedsstaaten das Recht haben, Glücksspieldienste zu beschränken, sofern dies im öffentlichen Interesse notwendig sei. Die politische Legitimität dieser Zielsetzung erkenne die Kommission an.

„Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverband Automatenunternehmer, fragwürdigen Entscheidung der EU-Kommission, ist die Debatte des Verstoßes von länderspezifischen Spielhallenregelungen gegen EU-Recht nicht beendet“ betont Burger. „So sind zwar die Mitgliedsstaaten bei der Gestaltung ihres Rechtsrahmens für Glücksspiele aus sozio-kulturellen Erwägungen heraus relativ frei, jedoch sind insbesondere Verstöße gegen die EU-Grundfreiheiten wie beispielsweise die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit sowie das Kohärenzgebot sowohl vor nationalen Gerichten und, im Fall einer Vorlage, vor dem EuGH justitiabel.“

Gerade vor dem Hintergrund des offensichtlichen Scheiterns des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages sei aus Sicht des BA einmal mehr die Politik gefragt, die Glücksspielregulierung in Deutschland neu zu justieren.

Bei dem nun eingestellten Pilotverfahren gegen Deutschland, das zu einem Vertragsverletzungsverfahren hätte führen können, standen vor allem Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages zu Sportwetten im Fokus. Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) vermutet, dass die Kommission bei ihrer Entscheidung von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei, nämlich vom Inkrafttreten eins 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages im Januar 2018.