09.03.2015

Vergnügungssteuer: Lokale Erfolge in Baden-Württemberg

Alfred Haas (rechts), hier auf einem CDU-Landesparteitag, unterstützt aktiv die Automatenunternehmer in Baden-Württemberg.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) berichtet von Erfolgen an der kritischen Vergnügungssteuerfront. Das Engagement von Aufstellunternehmern – zusammen mit dem Automaten-Verband Baden-Württemberg – gegen geplante Erhöhungen habe Früchte getragen.

In der Gemeinde Wolpertswende (Landkreis Ravensburg) gab es bisher noch keine Vergnügungssteuersatzung. Die Haushaltsstrukturkommission der Gemeinde regte die Einführung einer solchen mit einem Steuersatz in Höhe von 18 Prozent der Bruttokasse an. Der Repräsentant des Automaten-Verband Baden-Württemberg, Alfred Haas, konnte jedoch zusammen mit dem Aufstellunternehmer vor Ort glaubhaft darlegen, dass die 18 Prozent für die Gaststättenbetriebe – denn nur dort stehen in Wolpertswende gegenwärtig Geldspielgeräte – zu hoch sind. Eine Argumentation, der auch der Bürgermeister der Kommune folgen konnte. Letztendlich wurde durch den Gemeinderat ein Vergnügungssteuersatz von 10 Prozent auf die Bruttokasse beschlossen.

Mit konkreten Zahlen argumentieren

Ähnlich stellt sich ein Fall in der Gemeinde Neckartailfingen (Landkreis Esslingen) dar. Hier wurde die Vergnügungssteuer bisher noch nach dem alten Stückzahlmaßstab erhoben. Mit der Bitte um Informationen trat die Verwaltung der Kommune von selbst an den Automaten-Verband heran. Dies jedoch mit der klaren Absicht, eine Spieleinsatzsteuer in Höhe von 4,5 Prozent zu etablieren. Auch hier konnte ein betroffener Aufstellunternehmer vor Ort zusammen mit Alfred Haas erfolgreich intervenieren. Durch die Vorlage konkreter betriebswirtschaftlicher Zahlen war es möglich darzulegen, dass die Spieleinsatzsteuer keinesfalls eine "gerechtere Steuer" ist. Zudem wurde auch hier mit der Belastung der Gastronomie argumentiert. Die Beschlussvorlage für den Rat liegt nun bei 15 Prozent der Bruttokasse.

Frühzeitig den Landesverband informieren

BA-Geschäftsführerin Simone Storch: "Die beiden Fälle zeigen beispielhaft, dass sich ein aktives Vorgehen gegen geplante Vergnügungssteuererhöhungen lohnen kann. Obwohl ein Erfolg natürlich nicht garantiert ist, so sollte dennoch alles unternommen werden, um die Kommunen von falschen Entscheidungen abzubringen. Hierzu ist es zielführend, bereits frühzeitig den jeweiligen Landesverband zu informieren und einzubinden. So kann beispielsweise Unterstützung für die Argumentation in den Gesprächen vor Ort geleistet werden."

Innerhalb des BA setzt sich zurzeit eine Arbeitsgruppe intensiv mit der Vergnügungssteuerproblematik auseinander und erarbeitet einen Leitfaden mit Hinweisen und Handlungsempfehlungen, wie Aufstellunternehmer gegen eine geplante Erhöhung der Vergnügungssteuer vorgehen können. Der AutomatenMarkt wird berichten.