Vergnügungssteuer in NRW: Schamlose Kommunen
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen die seit dem 1. Januar 2003 bestehende Möglichkeit schamlos aus, die Höhe der Vergnügungssteuer durch eigene Satzung festzulegen. Dies zeigt eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW).
Bisher durften Kommunen nur einen Höchstsatz von 1 656 Euro pro Geldspielgerät und Jahr in Spielstätten und 540 Euro pro Gerät und Jahr in Gaststätten erheben. Seit der Freigabe zu Anfang des Jahres haben die Kommunen die Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit in aller Regel deutlich erhöht.
„Damit haben sich die Befürchtungen des Bundes der Steuerzahler bewahrheitet. Nicht eine Kommune hat auf die Erhebung der Vergnügungssteuer verzichtet, vielmehr haben sie ihre neue Gestaltungsfreiheit genutzt, um mächtig abzukassieren“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Georg Lampen.
NRW-Spitzenreiter bei der Spielgerätesteuer in Spielstätten ist die Gemeinde Möhnesee mit einem Satz von 4 968 Euro pro Gerät und Jahr. Das ist eine Steigerung von sage und schreibe 1 280 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch Harsewinkel, Havixbeck und Langenfeld liegen mit einer jährlichen Steuer von 3 600 Euro pro Gerät und Jahr so hoch, dass eine Erdrosselungswirkung nicht auszuschließen ist. Dann wäre dieser Steuersatz verfassungswidrig. Es sind vor allem die kreisfreien Großstädte, die mit die höchsten Steuersätze erheben.
Das Ausmaß der Erhöhung der Vergnügungssteuer bestätigt die Vermutung des BdSt NRW, dass es den Kommunen nicht um eine angebliche Lenkungswirkung geht, zum Beispiel darum Spielstätten aus bestimmten Bereichen der Stadt herauszuhalten. Hier wird lediglich die Gelegenheit zum Abkassieren genutzt.