16.12.2016

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht: BA-Justiziar Burger berichtet vom 1. Verhandlungstag

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig (Bildquelle: Foto Hiero / pixelio.de).

BA-Justiziar Stephan Burger hat gestern abend zu dem laufenden Verfahren in Leipzig erste Einschätzungen geliefert. Hier das BA-Rundschreiben im Wortlaut:

"Wie bekannt finden vor dem Bundesverwaltungsgericht am 15. und 16. Dezember 2016 in mehreren Verfahren mündliche Verhandlungen statt. Aus Praktikabilitätsgründen hat das Gericht die mündlichen Verhandlungen durch Beschluss zusammengefasst. Gegenstand der Revisionsverfahren ist die Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landes (Berlin und Rheinland-Pfalz) für bestimmte spielhallenbezogene Regelungen, zum Beispiel der Mindestabstand zwischen Spielhallen untereinander und zu sogenannten Kinder- und Jugendeinrichtungen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen, die Ausweitung von Sperrzeiten, die Ausgabe von Speisen und Getränken sowie sonstige belastenden Regelungen der beiden länderspezifischen Spielhallenregelungen.

Der heutige Verhandlungstag begann mit den umfangreichen Sachberichten, in denen der Sach- und Streitstand dargestellt wurden. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um die oben erwähnten gesetzlichen Belastungen.

Engagierte Klägervertreter

Bis weit in den Nachmittag hinein diskutierten die Parteien sodann die kompetenzrechtliche Problematik des Landesspielhallengesetzes Berlin und des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) Rheinland-Pfalz. Zentrale Frage ist hier, ob die beiden Bundesländer zum Erlass der jeweiligen Regelungen berechtigt waren. Insbesondere das Bundesland Berlin ist dahingehend von Interesse, weil neben der sowieso schon fraglichen Gesetzesausgestaltung des Mindestabstands und des Verbots von Mehrfachkonzessionen noch die Geldspielgeräte in Spielhallen von 12 auf 8 Geräte reduziert wurden. Dies widerspricht unserer Auffassung nach klar den Vorgaben der Spielverordnung.

Die Klägervertreter, unter anderem namentlich Prof. Dr. Weidemann, Dr. Uwer und der Justitiar des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V., Hendrik Meyer, legten engagiert ihre jeweiligen Standpunkte dar. Sie argumentieren folgerichtig, dass im Rahmen der Föderalismusreform lediglich ein Teilbereich mit relativ geringer Regelungsdichte in die Länderkompetenz übergegangen sei. Dem traten die Vertreter der jeweiligen Bundesländer natürlich entgegen.

Beratungen dauern an

Am späten Nachmittag des heutigen Verhandlungstages begannen die umfangreichen Beratungen zur materiellen Rechtmäßigkeit der länderspezifischen Spielhallenregelungen von Rheinland-Pfalz und Berlin. Schwerpunkte waren, wie erwartet, das Gebot des Mindestabstands zwischen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie das Verbot von Mehrfachkonzessionen. Gemessen werden die einschneidenden Regelungen an den Grundrechten (zum Beispiel der Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG, der Gewährleistung des Eigentums nach Artikel 14 GG und dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 GG) der Kläger, unter denen sich auch ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe befindet.

Welcher Auffassung sich das Gericht schlussendlich anschließen wird, bleibt noch offen. Die Beratungen dauern noch an."

Der AutomatenMarkt, der auch mit einem Korrespondenten vor Ort ist, wird berichten.