18.12.2013

Verbände äußern sich zum Spielhallengesetz Schleswig-Holstein

Die Deutsche Automatenwirtschaft hat zum Gesetzentwurf der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung zur Änderung des Landesspielhallengesetzes (LT-Drs. 18/918) eine gemeinsame, schriftliche Stellungnahme eingereicht.

Darin geben die Spitzenverbände zu bedenken, dass der Gesetzesentwurf einer verfassungs- und unionsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde. Darüber hinaus genüge das derzeitige Gesetz bereits den Anforderungen des Spieler- und Jugendschutzes und der Suchtprävention, sodass eine Notwendigkeit zur Nachbesserung in diesem Punkt nicht bestehe.

Die Verbände begründen ihre Position unter anderem mit einer rechtlichen Begutachtung des Entwurfs durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs und mit einer Studie der TNS EMNID Medien- und Sozialforschung GmbH zu neueren wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zum Thema „effektiver Spielerschutz“.

Die Stellungnahme der Deutschen Automatenwirtschaft und das Gutachten der Kanzlei Redecker Sellner Dahs finden Sie als pdf-Datei unter dieser Meldung.