19.12.2013

„Kick-Off-Veranstaltung“ zur Sperrdatenbank Hessen

Am 11. Dezember fand in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung eine Informationsveranstaltung für die Pilotteilnehmer an der Sperrdatenbank Hessen statt. Im Rahmen der Veranstaltung informierte Dr. Markus Unverzagt vom Hessischen Innenministerium potenzielle Teilnehmer am Pilotprojekt und Dienstleister über den Status, die Antragsprozesse sowie den angebotenen Support. Das teilte jetzt der Fachverband Spielhallen (FSH) mit.

"Wichtige Fragen konnten insoweit geklärt werden, als dass entgegen der früheren Ankündigungen keine Gebühren je Abfrage eines Kunden, sondern eine monatliche Nutzungspauschale pro Konzession erhoben werden soll", berichtet der FSH. Die Höhe dieser Nutzungspauschale sei bislang noch nicht geklärt, aber aufgrund der Nutzungspauschalen fielen für die Spielhallenbetreiber nicht bei jedem Betreten eines Gastes gesonderte Kosten an.

Das hessische Innenministerium räumte insbesondere bei den praxisbezogenen Fragen ein, dass diesbezüglich noch viel Klärungsbedarf bestünde. Ungeachtet dessen bietet das Ministerium Spielhallenbetreibern weiterhin die Möglichkeit an, bereits ab Januar 2014 unverbindlich im Rahmen des Pilotverfahrens die Sperrdatenbank zu erproben.

Um die hessische Sperrdatenbank nutzen zu können, ist ein Antrag zum Anschluss an „OASIS“ erforderlich. Anträge können bereits seit dem 18. November gestellt werden. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 31. Januar 2014, um noch rechtzeitig zum Ende der Einführungsphase am 31. März zur Nutzung von OASIS HSpielhG zugelassen werden zu können.

Jeder hessische Spielhallenbetreiber, der ab dem 1. April 2014 auf die Sperrdatenbank zugreifen will, muss sich zwingend bis zum 31. Januar unter der folgenden Dienstleistungsplattform anmelden:

<link https: dienstleistungsplattform.hessen.de>

dienstleistungsplattform.hessen.de

Nach Aussage des Hessischen Innenministeriums können Anmeldungen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr bis zum 1. April 2014 registriert werden. Die Folge sei, dass Unternehmer, die ihre Anmeldungen verspätet einreichen, ihre Spielhallen ab dem 1. April bis zu einer Registrierung schließen müssten.

Und das wäre dann kein Aprilscherz!