25.07.2013

Unerlaubte Werbung oder nicht?

Seit einiger Zeit läuft bei den Sendern ProSieben, Sat.1 und Kabel ein Spot, bei dem die Merkur-Sonne auf eine Wiese niedersinkt. Dazu wird der Schriftzug "Wir wünschen Ihnen einen glücklichen Abend und eine gute Nacht" eingeblendet. Nun prüft die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, ob ein Verstoß gegen das Glücksspiel-Werbeverbot vorliegt.

Laut Glücksspielstaatsvertrag ist es deutschen Fernsehsendern untersagt, für öffentliches Glücksspiel zu werben. Allerdings ist fraglich, ob es sich bei dem Spot um versteckte Werbung für Glücksspiel handelt und der Sender so die gesetzlichen Regelungen umgeht. Nach Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf liegt kein Verstoß vor: Man habe keinen Zweifel, dass es sich bei dem gezeigten Symbol um die "Gauselmann-Sonne" handelt, sagte deren Pressereferent Bernd Hamacher. Die stehe zwar "auch für Geldspielgeräte, aber eben auch für eine Vielzahl anderer Aktivitäten".

Die Gauselmann-Gruppe bestreitet, dass es sich um Spielotheken-Werbung handelt. Stattdessen sei der Spot Teil einer Image- und Testkampagne, die keinerlei werbliche Aussage enthalte und ausschließlich dazu diene, die Bekanntheit der Dachmarke in Form der Merkur-Sonne zu steigern.

Imagewerbung für eine Dachmarke ist laut Glücksspielstaatsvertrag erlaubt: "Imagewerbung für das Unternehmen und Dachmarkenwerbung sind zulässig, sofern nicht unter derselben Dachmarke auch illegale Glücksspiele angeboten werden", heißt es in Paragraf 3, Absatz 3 der Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht das offenbar anders. Ihren Angaben zufolge hätten sich in den vergangenen Wochen viele Zuschauer über die Werbung beschwert.

Nun müssten die Aufsichtsbehörden der Länder entscheiden, heißt es bei der ZAK, die gegen den Werbeträger vorgehen kann. Gegen den Werbetreibenden können die Landesbehörden vorgehen. Das sind bekanntlich 16 verschiedene.