Umsatzsteuer: Vermittlungsausschuss vertagt sich
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Thema Umsatzbesteuerung von Erlösen aus Geldspielgeräten bei seiner Sitzung am 5. September vertagt. Nach Auskunft der AMA-Verbände bedeutet diese Vertagung, dass die Umsätze aus diesen Geräten vorerst steuerfrei bleiben.
Vor dem Hintergrund des so genannten 'Linneweber-Urteils' des Europäischen Gerichtshofes hatte die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, dass die Erlöse aus den Slotmachines der Spielbanken ebenfalls der Umsatzsteuer unterwerfen sollte. Auf diesem Wege sollte eine Gleichbehandlung mit den Geldspielgeräten unserer Branche hergestellt werden.
Der Bundesrat lehnte das Vorhaben ab, die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an.
Wegen der Vertagung im Ausschuss kann es in dieser Wahlperiode zu keiner Einigung mehr kommen. Das Grundgesetz verlangt, dass in einem solchen Fall das gesamte Verfahren in der nächsten Legislaturperiode neu aufgerollt werden muss.