Merkur Spielbanken: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover
Die Vergabe der Spielbankkonzession in Niedersachsen war rechtmäßig, dies bestätigte das Verwaltungsgericht Hannover am heutigen Freitag, 7. Februar. Zuvor waren die Merkur Spielbanken aus dem Vergabeverfahren, das im November 2023 vom niedersächsischen Finanzministerium durchgeführt wurde, siegreich hervorgegangen.
Das Gericht hat die Klage der bisherigen Konzessionsinhaberin Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG), die bei der Konzessionsvergabe unterlegen war, abgewiesen. Damit sei „eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der zehn Spielbankenstandorte im Land Niedersachsen gefallen“, erklärte die Merkur Group in einer Presseinformation.
Höchste Standards
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Klarheit schafft und den von Beginn an transparenten und strukturierten Vergabeprozess bestätigt. Unser Konzept orientiert sich an höchsten Standards in den Bereichen Spielerschutz, Wirtschaftlichkeit und nachhaltiger Standortentwicklung“, erklärt David Schnabel, Vorstand Spielbanken der Merkur Group. „An der Rechtskonformität und Transparenz des Verfahrens des Finanzministeriums bestanden aus unserer Sicht zu keinem Zeitpunkt Zweifel. Wir freuen uns, dass das Gericht dies bestätigt hat.“
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen
Mit der nun feststehenden Konzession plant die Merkur Spielbanken ihre Pläne zur Weiterentwicklung der Standorte in Niedersachsen zügig umsetzen. Dazu gehöre die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen sowie ein Übernahmeangebot für alle rund 400 bisherigen Beschäftigten.
„Unser Ziel ist es, die Standorte zu optimieren und für die Mitarbeitenden langfristige berufliche Perspektiven zu schaffen“, so David Schnabel weiter. „Unser Personalkonzept hat im Vergabeverfahren 100 Prozent der möglichen Punkte erzielt, weil wir der gesamten Bestandsbelegschaft Sicherheit garantieren und darüber hinaus neue Arbeitsplätze schaffen werden. Sorgen in der Spielbankbelegschaft waren zu jedem Zeitpunkt unbegründet, auch wenn von anderer Seite ein gegenteiliger Eindruck vermittelt wurde.“