Umsatzsteuer: BFH Urteil rechtskräftig
Heute teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, dass kein Antrag auf eine mündliche Verhandlung in der Rechtssache „Linneweber“ (Az: V R 7/02. Vorinstanz: Finanzgericht Münster Az. 5 K 4280/00 U), gestellt worden ist. Der Gerichtsbescheid gilt damit wie ein rechtskräftiges Urteil.
Es sei nunmehr davon auszugehen, dass das Bundesministerium der Finanzen zeitnah über eine Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt entscheiden wird, so die AMA-Verbände. Möglicherweise werden die Länderfinanzverwaltungen zudem Anweisungen an die Finanzämter herausgeben, welche steuerrechtlichen Folgerungen (Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, Ertragsteuer) aus dem BFH-Urteil „Linneweber“ zu ziehen sind.
Der BFH plant, wie bereits berichtet, das Urteil am 3. August 2005 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.