Tipwin erhält Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele
Das Landesverwaltungsamt Halle in Sachsen-Anhalt hat als zuständige Behörde der Tipwin Ltd. eine Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiel erteilt. Die Erlaubnis ist sofort wirksam und zunächst bis Ende Juni 2027 befristet.
"Wir sind sehr zufrieden und auch stolz, diese Aufgabe als erstes Sportwettunternehmen gemeistert zu haben. Dadurch wollen wir unsere Position auf dem deutschen Markt weiter festigen. Diese Erlaubnis ist neben der Verbesserung der technischen Bedingungen auch im Bereich unseres Sportwettproduktes ein Meilenstein, um ein legales und modernes Angebot in Deutschland vorzuhalten", so Ivica Batinic, CEO.
Konstruktiver Austausch mit zuständiger Behörde
Dr. Damir Böhm, der Leiter der Rechtsabteilung, erklärt zudem: "Die erteilte Erlaubnis ist das Ergebnis einer guten Vorbereitung auf die bestehenden Aufgaben nach dem neuen Gesetz. Nun werden wir alle Nebenbestimmungen in dieser Erlaubnis prüfen und entscheiden, ob einzelne Bestimmungen zur gerichtlichen Überprüfung beklagt werden. Hierbei bauen wir auf einen konstruktiven Austausch mit der zuständigen Behörde, um die nun anfallenden Anforderungen rechtmäßig und praxisgerecht umzusetzen. Ferner werden wir vermehrt auf jene Mitbewerber achten müssen, die sich vollkommen im illegalen Bereich aufhalten und Sportwetten und virtuelle Automatenspiele anbieten, ohne einen Erlaubnisantrag ernsthaft gestellt zu haben oder aber illegale Angebote weiterhin in Deutschland vorhalten."
Tipwin arbeitet seit 2014 auf dem deutschen Markt im Bereich der Sportwetten und hatte am 9. Oktober 2020 die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten erhalten.