„Super-Manager“ kein unerlaubtes Glücksspiel
Das im Internet angebotene Bundesligaspiel „Super-Manager“ ist kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Az. 6 S 389/11). Die Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Zur Begründung hieß es, die Teilnahmegebühr von 7,99 Euro pro Team diene nur zur Deckung der Veranstaltungskosten, nicht aber zur Finanzierung von Gewinnen. Auch sei Gefahr der Spielsucht geringer als bei anderen Glücksspielformen.
Im Spiel „Super-Manager“ stellen die Teilnehmer mit den Namen echter Fußballspieler fiktive Teams auf und konkurrieren untereinander in einer „Fantasy League“. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte untersagt, das Spiel in Baden-Württemberg anzubieten.