19.01.2018

Stadt Hamburg legt Beschwerde ein und duldet Weiterbetrieb

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat Beschwerde (4 Bs 11/18 und 4 Bs 12 /18) gegen die aktuellen Beschlüsse vom 8. Januar des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg erhoben. (Der AutomatenMarkt berichtete am 9. Januar.) Dies teilte das VG Hamburg in einer Pressemitteilung vom 15. Januar mit.

Das Gericht hatte mit Beschlüssen vom 8. Januar in zwei Musterverfahren (17 E 9823/17 und 17 E 10199/17) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg vorläufig keine Maßnahmen zur Beendigung oder Sanktionierung des Weiterbetriebs von Spielhallen ergreifen darf, denen aufgrund der im Hamburgischen Spielhallengesetz vorgesehenen Abstandsregelung eine behördliche Genehmigung für die Fortführung der Spielhalle versagt worden ist.

Weiterbetrieb gestattet

Allerdings hat die Stadt Hamburg nicht nur mitgeteilt Beschwerde einzulegen, denn gleichzeitig lässt die Elbmetropole verlauten, auch in den weiteren beim Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren keine Maßnahmen zur Beendigung oder Sanktionierung des Weiterbetriebes der Spielhallen zu ergreifen, solange die Beschwerdeverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht anhängig seien.

„Damit dürfen während des Beschwerdeverfahrens vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht die Spielhallen auch ohne die notwendige Genehmigung weiter betrieben werden“, gibt das VG Hamburg bekannt.