05.10.2000

Staatliches Spielbank-Monopol ist verfassungswidrig

Vater Staat darf nicht alles. Das gilt auch beim Glücksspiel. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt festgestellt, dass ein Spielbanken-Monopol des Staates gegen das Grundgesetz verstößt. Nach diesem Urteil vom 21. September müssen sich auch private Unternehmer grundsätzlich um eine Spielbanken-Konzession bewerben können. Dieses folge aus dem Artikel 12 des Grundgesetzes, der die Berufsfreiheit garantiert. Die Verfassungsrichter hatten über eine Beschwerde gegen das 1995 geänderte Spielbankengesetz des Landes Baden-Württemberg zu entscheiden. Dieses Bundesland hatte damals privaten Bewerbern die Möglichkeit entzogen, überhaupt eine Konzession für ein Casino erhalten zu können.