Sportwetten: VG Stuttgart ruft Europäischen Gerichtshof an
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hält die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages, welche bei der Beurteilung einer Vermittlung von Sportwetten ins EU-Ausland anzuwenden sind, für europarechtswidrig. Einen Rechtsstreit über die Untersagung solcher Vermittlungstätigkeit hat das VG Stuttgart dem EuGH vorgelegt. Es folgt damit dem Beispiel der Verwaltungsgerichte in Köln und Gießen.
Die Stuttgarter Richter vertreten die Auffassung, ein innerstaatliches Monopol auf bestimmte Glücksspiele stehe der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit entgegen. Eine Begrenzung dieser europarechtlich garantierten Freiheiten sei nur dann zu bejahen, wenn alle Arten der Glücksspiel- und Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt würden.
Der in den Länderparlamenten zur Verabschiedung anstehende Glücksspielstaatsvertrag bezöge jedoch das privaten Unternehmern offenstehende Automatenspiel in keiner Weise mit ein. Diese Vorgehensweise sei höchst widersprüchlich.