30.05.2016

Sportwetten: Die Posse geht weiter

(Foto: Kirsten Fischer / pixelio.de)

Die Vergabe, beziehungsweise Nichtvergabe von Sportwettenkonzessionen wird zu einer immer größeren Posse. Jetzt verweigern die zuständigen Stellen die Erteilung einer Konzession schon mit dem Hinweis auf die eigene Verfassungswidrigkeit.

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden verfügt, dass über den Konzessionsantrag eines nicht unter die priveligierten 20 gekommenen Sportwettenanbieters neu entschieden werden müsse. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das VG das Konzessionsverfahren in der vorliegenden Form für irreführend und intransparent hält. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss des VG Wiesbaden wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurück und führte dabei unter anderem aus, dass die Beteiligung des Glücksspielkollegiums zur Verfassungswidrigkeit des Konzessionsverfahrens führt.

Während sich der antragstellende Sportwettenanbieter daraufhin Hoffnungen machte, nun doch noch eine Konzession zu bekommen, beruft sich die "Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel" als verlängerter Arm des Glücksspielkollegiums nunmehr auf die Verfassungswidrigkeit des Kollegiums, um entgegen dem Wiesbadener VG-Beschluss doch nicht neu über den Konzessionsantrag zu entscheiden.

Höherrangiges EU-Recht

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein, der in der kommenden Woche auch auf dem Summit sprechen wird, haben Wettanbieter aus Gründen der Rechtssicherheit und der Effektivität des freien Dienstleistungsverkehrs Anspruch auf eine voraussetzungslose Konzession. Dieses EU-Recht sei höherranging als die deutsche Verfassung, was dem Gücksspielkollegium kaum entgangen sein dürfte. Der Rückzug des Glücksspielkollegiums auf die eigene Verfassungswidrigkeit verdeutliche, dass nie beabsichtigt gewesen sei, das auf 20 Genehmigungen begrenzte Konzessionsverfahren zu Ende zu bringen. Denn ein EU-rechtskonformer Zustand könne nicht eintreten, weil der Ausschluss nicht genehmigter privater Anbieter durch nichts legitimiert sei.

Das gilt natürlich auch dann, wenn die Ministerpräsidenten sich in Kürze darauf verständigen sollten, die Anzahl der Konzessionen von 20 auf 40 zu erhöhen. Die Verdoppelung beruht ausschließlich auf der vagen Hoffnung, dass danach kein Anbieter mehr klagen wird.