Spielverordnung: Muffensausen bei Kommunen
Eine Kuh, die man melken will, darf man nicht schlachten, weiß der Volksmund. Eine Binsenweisheit! Dagegen ist es ein Leichtes, eine Kuh zu schlachten, die ein anderer melken will. Das dämmert gerade den Städten und Gemeinden, die um ihre Einnahmen aus der Vergnügungssteuer fürchten.
Das Onlineportal „derwesten.de“ macht das am Beispiel der Stadt Essen (575 000 Einwohner) deutlich. In der Ruhrgebietsmetropole gibt es 2 125 Geldspielautomaten, die im vergangenen Jahr Vergnügungssteuern in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro in die kommunale Kasse spülten.
Doch das Automatenspiel soll bekanntlich eingeschränkt werden: Nur noch Einzelkonzessionen bei Spielstätten, nur noch zwei Geräte in der Gastronomie, Absenkung des durchschnittlichen Stundenverlustes der Spieler von 33 auf 20 Euro. Nicht zuletzt als Reaktion auf den jüngsten Suchtbericht will die Bundesregierung diese Pläne zügig umsetzen.
Sollte es so kommen, „müssen wir 60 Automaten abbauen“, sagte Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann Gruppe, mit Blick auf die drei Merkur Spielotheken in Essen gegenüber „derwesten.de“. Das lohne sich nicht mehr. Man erwäge dann, die Spielotheken zu schließen – mit entsprechenden Folgen für das Vergnügungssteueraufkommen der Stadt.
„Sollte die Verordnung diese Auswirkungen haben, bin ich als Kämmerer nicht glücklich“, zitiert das Onlineportal den Essener Kassenwart Lars Martin Klieve.
Klieve hofft aber, dass „seine Kuh“ dem Berliner Metzger nicht ins Messer läuft: „Ich glaube, dass es findigen Unternehmern gelingt, innerhalb eines neuen Rechtsrahmens ein lukratives Geschäft weiterhin lukrativ zu halten.“