Spielverordnung in Bundesratsausschüssen
Am 5. Juli will der Bundesrat über eine Änderung der Spielverordnung entscheiden. Zur Vorbereitung wurde die Novelle jetzt im Gesundheitsausschuss, im Ausschuss für Frauen und Jugend, im Ausschuss für Innere Angelegenheiten und im federführenden Wirtschaftsausschuss beraten. Wie der BA mitteilt, liegen nunmehr die Ergebnisse dieser Beratungen vor (siehe unten: Drs: 437/1/13).
Einigkeit erzielten die Ausschüsse hinsichtlich der Absenkung des Maximalverlusts von 80 auf 60 Euro pro Stunde. Ferner sind sich die Ausschüsse einig, den Maximalgewinn von 500 auf 400 Euro pro Stunde zu verringern. Als weitere einschneidende Maßnahmen beabsichtigen die Ausschüsse, die sogenannte „Automatik-Taste“ zu verbieten.
Einige Anträge wurden nach Angaben des BA lediglich von einem oder zwei Ausschüssen gestellt. Der Gesundheitsausschuss forderte das Verbot des sogenannten „Punktespiels“. Demgegenüber schlug der Innenausschuss gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss vor, den Aufsteller zu verpflichten, zahlreiche Daten entsprechend den festgelegten Anforderungen zu erfassen: Geldeinwurf, Geldauswurf, Geldspeicher, Entnahmen und Fehlbeträge, Nachfüllungen, Einsatz in Geldäquivalenten (Punkten), Speicher für Geldäquivalente, Umbuchung Geldäquivalente, Gewinn in Geldäquivalenten, Speicher für Sonderspiele und Gewinn aus Sonderspielen. Ziel einer solchen der Vorschrift ist es, eine vollständige Dokumentation der Gerätedaten zu steuerlichen Zwecken und einen wirksamen Schutz vor Manipulationen zu gewährleisten.
Schließlich soll auf Antrag des Gesundheitsausschusses der Geldspeicher lediglich eine Summe bis zu 2,40 Euro speichern.
Unterschiedliche Auffassungen herrschen über die Reduktion von Geldspielgeräten in den Gaststätten. Der Gesundheitsausschuss will die Begrenzung auf ein Gerät, und zwar ohne Ausnahmetatbeständen und Übergangsfristen. Der Wirtschaftsausschuss spricht sich für eine Reduktion auf zwei Geräte unter Beibehaltung der Übergangsfristen aus.
Auch will der Gesundheitsausschuss die Mehrplatzspielgeräte verbieten, während der Wirtschaftsausschuss sie weiter zulassen will – allerdings ohne Rechtsanspruch auf die Aufstellung, um lokalen rechtlichen Anforderungen Rechnung tragen zu können.
„Die vorgenannten Regelungen stellen lediglich den wichtigsten Ausschnitt der beantragten Neuregelungen dar“, betont der BA abschließend.