05.07.2017

Spielverordnung: Evaluierungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 30. Juni 2017 seinen Bericht zur Evaluierung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung veröffentlicht.

Die Schlussfolgerung des Ministeriums im Wortlaut:

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Geldspielgeräte mit einer Bauartzulassung auf der Grundlage der Sechsten Änderungsverordnung praktisch nicht betrieben. Diese Situation wird sich voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2018 ändern, da spätestens zum 10. November 2018 Geräte mit „alter“ Bauartzulassung vom Markt genommen werden müssen.

Daher sind derzeit Aussagen über die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung nicht möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird vor diesem Hintergrund zum 30. Juni 2021 einen entsprechenden Bericht unter Einbeziehung der Länder und des Fachbeirats vorlegen, da zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung aller Übergangsregelungen der Sechsten Änderungsverordnung ausreichende Erkenntnisse über die Wirkungen der Novellierung vorliegen dürften.

Zur Vorbereitung dieses Berichts wird das Bundesministerium unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts und der Drogenbeauftragten eine Studie durchführen, die die Auswirkungen der Novellierung erfasst und die Ergebnisse bewertet.“

Im Klartext heißt das: Es gibt im Markt praktisch noch keine Geldspielgeräte nach der neuen Spielverordnung, daher kann auch nichts evaluiert werden. Der neue Evaluierungstermin ist am 30. Juni 2021.

Hier kann der vierseitige Bericht heruntergeladen werden.