Hessen: OASIS-Sperre droht bei fehlender Rückmeldung an das Regierungspräsidium Darmstadt
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) und der Fachverband Spielhallen (FSH) melden, dass hessische Spielhallenbetreiber vom Regierungspräsidium Darmstadt folgende Mitteilung erhalten haben:
„Zum 30. Juni 2017 endet gemäß Paragraf 15 Hessisches Spielhallengesetz (HSpielhG) die Übergangsfrist für Erlaubnisse, die nach Paragraf 33 i Gewerbeordnung erteilt wurden. Dies bedeutet, dass Sie ab 1. Juli 2017 eine Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz benötigen.
Bitte teilen Sie mir bis spätestens 15. Juli 2017mit, ob eine neue Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz bereits erteilt wurde oder ob ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Erlaubnisbehörde gestellt wurde. Sollten Sie mehrere Spielhallen betreiben bitte ich um Rückmeldung für jeden Standort.
Sollte keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgen wird Ihr Zugang zum Spielersperrsystem OASIS HSpielhG zum o.a. Datum gesperrt.“
Der HMV empfiehlt nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt folgende Vorgehensweise:
1. Bei Vorlegen einer neuen glücksspielrechtlichen Erlaubnis: Die neue glücksspielrechtliche Erlaubnis direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt senden.
2. Der Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis wurde gestellt, dieser wurde aber noch nicht beschieden, allerdings liegt eine Duldungserklärung der Kommune vor: Hier rät der HMV den Antrag (ohne Anlagen) sowie die Duldungserklärung direkt dem Regierungspräsidium Darmstadt zu übersenden.
3. Für diejenigen, die einen Antrag gestellt haben, aber keine Duldungserklärung der Kommune erhalten haben: In diesem Falle sollten Unternehmer einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Danach müssten die Betreiber dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Kopie des Antrages auf glücksspielrechtliche Erlaubnis sowie eine Kopie des Eilantrages an das Verwaltungsgericht schicken.
Die OASIS-Abschaltung droht
Der HMV empfiehlt seinen Mitgliedern, die Standorte aufgegeben haben, ebendies – allein schon aus Gründen der Kostenersparnis – auch dem dem Regierungspräsidium Darmstadt mitzuteilen.
Die Kontaktdaten des Regierungspräsiums Darmstadt lauten: oasis@rpda.hessen.de (per Mail) oder 0611 327642127 (per Telefax). Der Hessische Münzautomaten-Verband rät zu sofortigem Handeln.
Sollten dem Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 15. Juli 2017 keine Unterlagen vorliegen, droht die Abschaltung von OASIS an den entsprechenden Standorten.