Spielhallen in Sachsen dürfen am 15. Mai öffnen
Spielhallen in Sachsen dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzepts.
Um den Termin der Wiedereröffnung hatte es zuletzt einige Verwirrung gegeben. Immer wieder war auch von einer Verschiebung auf den 18. Mai die Rede gewesen. Auch die Beauftragte für Länderkommunikation der DAW, Katrin Wegener, und Andreas Wardemann als Vorstandsmitglied des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland hatten diese Info erhalten und zunächst so kommuniziert.
In der jüngsten, amtlich bekanntgemachten Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 12. Mai ist jedoch der 15. Mai als Datum der Wiedereröffnung unter anderem auch für Spielbanken und Spielhallen genannt. Das gilt!