06.05.2020

Spielhallen in Bayern und NRW dürfen ab 11. Mai wieder öffnen

Spielhallen in Bayern dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen.

In der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, die am 6. Mai veröffentlicht wurde, entfällt die Schließungsanordnung für Spielhallen mit Ablauf des 10. Mai 2020. Im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai heißt es: "Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten."

Nordrhein-Westfalen gibt in einem FAQ auf der Internetpräsenz der Landesregierung unter "Was gilt für Handel und Dienstleistungen" an: "Ab 11. Mai: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden."

Gleiches gilt für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen, allerdings unter strengen Auflagen.

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie bereits am 9. Mai wieder öffnen. Weitere Informationen dazu im "Nordkurier". In Niedersachsen dürfen gastronomische Betriebe ab dem 11. Mai – unter Auflagen – wieder öffnen (Wir berichteten am 4. Mai).

Möglicherweise treffen Kommunen abweichende Regelungen. Hier geben Ordnungsämter Informationen. Über weitere Lockerungsmaßnahmen halten wir Sie auf dem Laufenden.