Spielhallen in Baden-Württemberg öffnen am 11. Mai
Ab kommenden Montag, 11. Mai 2020, dürfen die Spielhallen in Baden-Württemberg wieder öffnen. Verboten sind jedoch gastronomische Angebote. Weitere Vorgaben sind bislang nicht bekannt. Das betont der Justiziar des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Tim Hilbert, in einem aktuellen Rundschreiben.
Die Gastronomie – beginnend bei der Außengastronomie – werde erst in einer nächsten Stufe öffnen, am Ende des Monats, noch vor Pfingsten.
Neben den Spielhallen dürfen ab dem 11. Mai zudem öffnen: Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios, Piercingstudios, Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt. Außerdem gibt es beispielsweise eine schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie eine schrittweise Öffnung von Fahrschulen.
Strenge Abstands- und Hygieneregeln
Tim Hilbert: „Ministerpräsident Kretschmann weist jedoch darauf hin, dass es strenge Hygieneregeln für die Bereiche, die wieder öffnen dürfen, geben wird. Zudem müsse sich jeder einzelne weiter an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Öffnungen und Lockerungen sind schneller möglich, je besser sich die Infektionszahlen entwickeln. Sollten sich die Infektionszahlen dagegen wieder verschlechtern, müssten Lockerungen und Öffnungen länger bestehen bleiben oder sogar befristet wieder zurückgenommen werden.“
Nützliche Musterformulare und Aushänge
Zu den Hygienemaßnahmen in Spielhallen hat der Automaten-Verband Baden-Württemberg seinen Mitgliedern mehrere sehr nützliche Informationsmaterialien, Musterformulare und Aushänge in einem weiteren digitalen Rundschreiben zugeschickt. Weitere Informationen, auch zum möglichen Beitritt in den Verband: Telefon 0711 460598320.