19.02.2014

Spielerschutzmaßnahmen dokumentieren

Die Umsetzung der Sozialkonzepte und die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen müssen im Land Bremen regelmäßig dokumentiert und bei den Behörden eingereicht werden. Stichtag für die Abgabe der Dokumentationen über das Jahr 2013 ist der 31. März 2014. Darauf weist jetzt der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) in einem Rundschreiben hin.

In Baden-Württemberg, Hamburg, und Sachsen-Anhalt sind die Unternehmer ebenfalls verpflichtet, bis zum 31. März einen Bericht über die Umsetzung des Sozialkonzeptes abzugeben, wie der Bundesverband Automatenunternehmer ergänzt. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist dieser Bericht 2015 erstmals fällig.

Um den Unternehmern die bürokratischen Pflichten zu erleichtern, stellt die Deutsche Automatenwirtschaft stellt eine Vorlage bereit. Der NAV empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Vorlage zu nutzen, mit den individuellen Unternehmensdaten zu vervollständigen und rasch bei den Gewerbe- und Ordnungsämtern einzureichen.