Spieleinsatzsteuer ist auf Eis gelegt
Die Niedersächsische Staatskanzlei hat den im Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) zusammengeschlossenen Verbänden mit Schreiben vom 17. September mitgeteilt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Spieleinsatzsteuer bis auf weiteres nicht fortgeführt wird. Der AMA hat diesbezüglich im Niedersächsischen Ministerium der Finanzen und in der Niedersächsischen Staatskanzlei nachgefragt und erhielt die Bestätigung, dass die Niedersächsische Landesregierung entschieden hat, das Gesetzgebungsverfahren „auf Eis“ zu legen. Im Finanzministerium sind daraufhin alle Arbeiten an dem Gesetzesentwurf eingestellt worden. Wie aus einem Schreiben des AMA hervorgeht, ist diese Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung insbesondere auf den erheblichen Widerstand der AMA-Verbände und der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft zurückzuführen. Die von diesen Verbänden vorgetragenen Bedenken hätten dazu geführt, dass das Land Niedersachsen nicht mehr mit einer Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat rechnen konnte. Aufgrund der jetzigen Situation bitten die AMA-Verbände die Automatenunternehmer noch einmal nachdrücklich, sorgfältig mit ihren Steuerberatern abzuwägen, ob Aussetzungsanträge für die Zahlung von Umsatzsteuer gestellt werden sollen. In den politischen Diskussionen seien nämlich die in Anspruch genommenen Aussetzungsanträge auf erhebliche Kritik gestoßen.